Plenarrede vom 29.01.2009
Rede zum Antrag der Fraktion die Linken „Keine Ausbeutung von Praktikantinnen und Praktikanten in den Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt“
29.01.2009
Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Mit dem Antrag der Fraktion Die Linke soll die Bundesregierung aufgefordert werden, den Praktikanten in den Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt eine angemessene Praktikumsvergütung zu zahlen, für eine qualifizierte Betreuung Sorge zu tragen, einen Praktikumsvertrag abzuschließen und ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen.
Das Problem der Praktikantenvergütung ist grundsätzlich nicht von der Hand zu weisen. Im Hinblick auf die Qualität der Betreuung und die Frage des zu erteilenden Zeugnisses schießt Die Linke allerdings ins Blaue.
Doch zum Grundsätzlichen: das Stichwort „Generation Praktikum“ oder „Uni-Prekariat“ bezeichnet den Fakt, dass nach wie vor gut ausgebildete, mitunter hoch-qualifizierte junge Menschen keine andere Chance sehen, in den angestrebten Beruf zu gelangen und sich als Praktikanten verdingen. Und sie leisten dann oftmals vollwertige Arbeit. Das ist nicht in Ordnung und widerspricht dem Charakter von Berufspraktika. Die sind nämlich darauf angelegt, dass sich auch Studierende im Rahmen ihres Studiengangs spezialisieren und überdies einen Einblick in die konkreten Praxisfelder ihres Studiengebietes gewinnen. Längst ist es zum Standard geworden, dass Studierende auch dann Praktika absolvieren, wenn die Lehrpläne dies nicht zwingend vorsehen. Dies ist durchweg positiv. Doch zählt zur Realität aber auch, dass selbst Hochschulabsolventen als Praktikanten teilweise sogar unentgeltlich beschäftigt werden.
Ich begrüße deshalb ausdrücklich die „Initiative Fair Company“, die sich für faire Praktika und echte Chancen für Hochschulabsolventen einsetzt. Die Tatsache, dass Franz Müntefering und Olaf Scholz diese Initiative als Schirmherren unterstützen, ist auch ein deutlicher Beleg für die Position der Sozialdemokratie gegen diesen Miss-stand.
Inzwischen haben sich mehr als 1.000 Unternehmen an die fünf wesentlichen „Fair-Company-Regeln“ gebunden, die da sind:
Erstens: Praktikanten ersetzen keine Vollzeitstellen.
Zweitens: Hochschulabsolventen werden nicht mit einem Praktikum vertröstet, wenn sie sich auf feste Stellen beworben haben.
Drittens: Praktikanten werden nicht mit der vagen Aussicht auf eine Vollzeitstelle ködert.
Viertens: Ein Praktikum wird vornehmlich zur beruflichen Orientierung während der Ausbildungsphase angeboten.
Und fünftens: Praktikanten wird eine adäquate Aufwandsentschädigung gezahlt.
Ich gehe davon aus und erwarte, dass sich die Bundesregierung in Ihrem Verantwortungsbereich natürlich auch an diese Eckpunkte hält.
Wie ist nun die Situation?
Der Sachverhalt war bereits Gegenstand einer schriftlichen Anfrage. Ich zitiere aus der Antwort des Bundesinnenministeriums:
„Die Gewährung von Vergütungen an Praktikantinnen und Praktikanten, die in der
Bundesverwaltung tätig sind, regelt die Richtlinie des Bundes über Praktikantenver
gütungen vom 13. August 2001. Für bestimmte berufsspezifische Praktika gilt der
Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantin
nen und Praktikanten vom 13. September 2005. In diesen Fällen ist eine angemessene
Vergütung bereits durch den Tarifvertrag festgelegt und wird durch entsprechende
Praktikantenverträge umgesetzt.
Soweit kein Tarifvertrag besteht, differenziert die Richtlinie danach, ob die Praktika unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG) fallen. Die unter das BBiG fallenden Praktikanten haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die jeweils besonders im Einzelnen zu vereinbaren ist.
Bei den nicht unter das BBiG fallenden Praktikanten ermöglicht die Richtlinie den Ressorts, eine Praktikantenvergütung je nach Art des Praktikantenverhältnisses nach den jeweiligen Gegebenheiten des Ressorts im Rahmen der in der Richtlinie festgelegten Maximalwerte in eigener Verantwortung festzusetzen. Der Vertragsabschluss und die Erteilung eines Zeugnisses werden durch die oben genannten Regelungen nicht näher bestimmt. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch das jeweilige Ressort. In der Regel wird ein Zeugnis erteilt.“
In der erwähnten Richtlinie ist aber gleichwohl vorgegeben, das dann von einer Praktikantenvergütung abzusehen ist, wenn die Praktikanten nicht unter den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes fallen und kein besonderes Interesse an ihrer Beschäftigung besteht. Wenn gleichwohl, wie dies geschieht, Aufwand entschädigt wird, ruft dies den Bundesrechnungshof auf den Plan: eine extrem unbefriedigende Situation.
Die Forderung der Fraktion Die Linke hilft an dieser Stelle nicht weiter. Deshalb ist unterstützt die SPD-Fraktion mit Nachdruck die Initiative von Olaf Scholz, den § 612 des Bürgerlichen Gesetzbuches so zu modifizieren, dass Praktikantinnen und Prakti-kanten ein schuldrechtlicher Anspruch auf eine angemessene Vergütung zuerkannt wird. Das ist der richtige Weg und ich hoffe, dass wir das in der Koalition hinbekom-men werden.