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Kunstbeirat

Der Kunstbeirat in der 15. Legislaturperiode
Der Kunstbeirat in der 15. Legislaturperiode

Der Deutsche Bundestag verfügt über eine eigene Kunstsammlung. Der Kunstbeirat, dessen Mitglied ich seit 2003 bin, besteht aus neun Parlamentariern und berät den Bundestagspräsidenten in Fragen der Förderung der bildenden Kunst. Er tagt unter Vorsitz des Bundestagspräsidenten und betreut drei Aufgabenfelder: Jährlich finden Ankaufssitzungen statt, um Kunstwerke für Sammlung des Deutschen Bundestages zu erwerben. Der Kunstbeirat entwickelt die Kunst-am-Bau-Konzepte für die Parlamentsbauten in Berlin und beschließt die Ausstellungen zeitgenössischer Kunst für den Kunst-Raum des Deutschen Bundestages im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus.

Auf die Fragen einer Journalistin zu meiner Motivation, Mitglied des Kuntsbeirates zu sein und ob die Entscheidungen im Kunstbeirat immer im Konsens getroffen werden habe ich wie folgt geantwortet:

1) Was ist aus Ihrer Sicht das Reizvolle daran, dem Kunstbeirat anzugehören?

Die Kunstsammlung des Deutschen Bundestages und die 111 Werke innerhalb der Parlamentsbauten stellen für mich einen eindrucksvollen Ausschnitt der modernen und zeitgenössischen Kunst in der Bundesrepublik Deutschland dar. Es ist auch international gesehen eine Ausnahme, dass es innerhalb von Parlamentsgebäuden eine Plattform für zeitgenössische Kunst des Landes gibt und dass diese ständig in demokratischen Verfahren aktualisiert und erweitert wird. Für mich als "Kunstneugieriger" und als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien war es daher ein persönliches Anliegen, diesem Gremium anzugehören.

2) Wie funktioniert der Abstimmungsprozess zwischen den Mitgliedern des Kunstbeirats darüber, welche Kunstwerke angekauft werden bzw. welche Ausstellungen im Kunstraum gezeigt werden sollen? Werden diese Entscheidungen zwischen den Mitgliedern überwiegend im Konsens getroffen oder gibt es im Vorfeld auch schon mal heftige Kontroversen? (letzteres gerne an einem Beispiel)

Der Kunstbeirat berät in der Regel jährlich über Ankäufe der Sammlung. Ankaufsvorschläge werden von den Mitgliedern des Kunstbeirates und dem Kuratorium der Kunstsammlung des Deutschen Bundestages unterbreitet. Bei den Ankaufssitzungen beraten die Kunstausschussmitglieder zum Teil auch unter intensivem Austausch von Argumenten. Die Entscheidungen fallen in der Regel im Konsens.

Die Kunstausstellungen im Hause stehen im Kontext der Kunstsammlung und der Kunst am Bau. Auch hier entscheidet das Gremium im Konsens.

Innerhalb des Kunstbeirates sind mir seit meiner Mitgliedschaft 2003 keine heftigen Kontroversen bekannt. Das die Kunstwerke im Deutschen Bundestages aber auch Anlass zu Kontroversen gegeben haben, verdeutlichen die Debatte über zwei Kunstwerke im Reichstag. Eine Diskussion entzündete sich an der Frage, ob die "Graffitis" der Soldaten der Roten Armee nach der Eroberung des Reichstages entfernt oder erhalten bleiben sollten. Kritiker wollten die Inschriften der "Sieger" nicht im Hause konservieren.

Die intensivste Auseinandersetzung fand jedoch über Hans Haackes Kunstwerk "Der Bevölkerung" statt. Der Kunstbeirat hatte sich für eine Anschaffung des Werkes ausgesprochen. Viele Parlamentarier waren jedoch dagegen, sodass eine Debatte und eine Abstimmung im Plenum des Deutschen Bundestages stattfanden. Die Debatte am 5. April 2000 (Icon Plenarprotokoll 14/97) halte ich für ein höchst aufschlussreiche Diskussion über das Verhältnis von Politik bzw. Demokratie und Kunst. Ein ganz knappe Mehrheit von zwei Stimmen hat sich damals für das Kunstwerk (und damit gegen den Icon Antrag BT-Drs. 14/2867) ausgesprochen.